Urheberrecht und Social Media – Worauf Sie beim Posten, Liken und Teilen achten sollten

Heute habe ich einen Gastbeitrag von Isabel Frankenberg (urheberrecht.de) für euch. Ich persönlich finde das Thema sehr interessant. Fragen/Anmerkgungen wie immer einfach als Kommentar unter den Artikel =)

Und nun. Viel Spaß

Auf dem Weg zur Arbeit wird ein Foto auf Facebook geliked, in der Mittagspause ein Status gepostet und am Abend ein Video geteilt. All das sind alltägliche Handlungen, durch die wir über Facebook, Twitter, YouTube und Co. mit unseren Freunden kommunizieren. Doch was viele oft vergessen – auch für  Social Media gelten Regeln. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten klärt im folgenden Text sowie in seinem kostenlosen Ratgeber zum Thema auf und gibt Informationen zu allen, bei Social Media Kanälen, herrschenden Grundregeln.

Social Media ermöglicht den Usern, miteinander zu kommunizieren und sich untereinander auszutauschen. Deshalb sind die meisten Kanäle miteinander kompatibel und ermöglichen dem Nutzer eine übergreifende Vernetzung. Dadurch wird es möglich, Social Media nicht mehr nur als reine Vergnügungsform zu nutzen.

Durch z.B. Bewertungsportale können sich Nutzer über Erfahrungen anderer informieren. Durch die große Verbreitung von Inhalten, werden oft Videos, Bilder ohne ähnliches geteilt, die unter urheberrechtlichen Schutz stehen.   Das Urheberrecht definiert die juristische Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk. Es sichert die finanzielle Vergütung sowie den Schutz der Schöpfung.

Die Basis dafür bilden folgende Rechte:

  • Das Urheberpersönlichkeitsrecht: Dieses setzt sich aus dem Veröffentlichungsrecht, dem Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und dem Recht, eine Entstellung des Werkes zu verbieten zusammen.
  • Die Verwertungsrechte: Der Urheber besitzt die Rechte für eine mögliche Verwertung seines Werkes. Diese gelten sowohl für die körperliche als auch für unkörperliche Verbreitung und Wiedergabe des Werkes.
  • Die Nutzungsrechte: Diese kann ein Urheber einem Dritten einräumen, wenn er sein Werk nicht selbst umfassend verwerten möchte.

Doch wodurch wird bei Social Media gegen das Urheberrecht verstoßen?

Wird ein Post bei z.B. Facebook geliked, wird meist eine Kopie des gezeigten Inhalts auf dem eigenen Profil angezeigt. Ob dies jedoch gegen das Urheberrecht verstößt, ist selbst bei Juristen umstritten, da ein Urteil des Landesgerichts Hamburg, ein Like als „unverbindliche Gefallensäußerung“ bewertet. Daher besteht in diesem Fall ein gewisses Risiko. Beim „Teilen“ werden Inhalte weiterverbreitet. Das ist zulässig, solange es sich um eigene Inhalte handelt oder der Urheber auf  seiner Website eine „Share-Funktion“ eingebaut hat.

Ist das nicht der Fall, fehlt vermutlich das Einverständnis. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte man dann von Sharing Abstand nehmen. Beim „Posten“ ist das etwas klarer definiert. Meist werden eigene Inhalte gepostet und damit öffentlich zugänglich gemacht. Solange Sie also der Urheber eines Werkes sind oder aber das Einverständnis vom Urheber haben, können Sie Inhalte ohne Verletzung des Urheberrechts posten.

Ähnlich sieht das ganze beim „Embedden“ aus. „Embedded Links“ machen es möglich, Inhalte auf Social Media Kanälen zu integrieren. Dabei wird auf der jeweiligen Website automatisch ein Videoplayer eingefügt, wodurch das Verlassen der Homepage nicht notwendig ist. Solange die Einwilligung des Urhebers für eine Veröffentlichung im Internet vorliegt, besteht auch in diesem Fall keine Urheberrechtsverletzung.

Sehr schnell zu einer Urheberrechtsverletzung kann es jedoch bei der Verbreitung von Fotos und Bildern kommen. Nutzt ein User zum Beispiel ein Foto eines Promis als Profilbild, ist es eher unwahrscheinlich, dass dieser selbst der Urheber des Bildes ist. Dennoch sind diese Bilder auch durch das Urheberrecht geschützt. Wer sie nutzen will, muss um Erlaubnis fragen oder aber eine Lizenz erwerben. Das Urheberrecht wird fälschlicherweise auch nicht umgangen, indem ein Foto bearbeitet wird. Viele User glauben, dass sie dadurch ein neues Werk schaffen. Das ist allerdings nicht der Fall. 

Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht bei Social Media finden Sie hier. Unser kostenloses Ratgeberportal www.urheberrecht.de  bietet Ihnen zudem alle Informationen über das Urheberrecht bei Film, Musik, Bildern und vielen weiteren Themen.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff gegründet. Sein Ziel war es, interessierten Bürgerinnen und Bürgern relevante Rechtsbereiche in Deutschland zugänglich zu machen. Realisiert wurde das Vorhaben durch die Schaffung umfassender Informationsportale, auf denen in leicht verständlicher Sprache und ohne komplizierte Rechtsklauseln Gesetzestexte bereitgestellt werden. Zusätzlich wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt.

Der BvdR e.V. besteht aus verschiedenen Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge auf den Ratgeberportalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltsfachangestellte.org veröffentlichen. Die Portale werden stetig ausgebaut und aktualisiert.

Über Christian Piazzi

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